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Lobbying & Interessensvertretung

INFORMATIONEN GEM. §12 ABS 3 LOBBYG ZUM EINTRAG IM LOBBYING- UND INTERESSENVERTRETUNGS-REGISTER

Gemäß § 12 Abs 3 LobbyG können Interessensverbände ihren Registrierungspflichten nach dem LobbyG auch dadurch nachkommen, dass sie unter ihrem Namen einen elektronischen Link auf eine Website bekanntgeben, auf der die von ihnen bekanntzugebenden Daten veröffentlicht sind.

Das kann für mehrere Interessensverbände auch durch eine für sie einschreitende Einrichtung erfüllt werden (§ 12 Abs 4 LobbyG). Im Falle des Österreichischen Gewerbevereines und seiner Fachverbände ist das durch den ÖGV geschehen. Die vom ÖGV dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Register Abteilung D gemäß § 12 Abs 2 ZIffern 1-5 LobbyG zur Eintragung bekanntzugebenden Daten sind:

  • Österreichischer Gewerbeverein, Eschenbachgasse 11, 1010 Wien
  • Interessensvertretung für Industrie, Gewerbe, Handel und freie Berufe
  • www.gewerbeverein.at
  • 0 Personen
  • 0 €

Anm zu Ziffern 4. und 5.: Der ÖGV betreibt aktuell seine Lobbyingaktivitäten nicht in dem vom Gesetz für Interessensvereinigungen vorgesehenem meldepflichtigem Ausmaß. Alle Funktionäre des ÖGV sind ehrenamtlich tätig. Die Angestellten des Vereins sind nur im geringen Ausmaß mit dem Lobbying zuordenbaren Tätigkeiten, insbesondere aber mit der Terminkoordination, befasst.

Ihre Rückfragen richten Sie bitte an das Generalsekretariat.

Der ÖGV ist der Meinung, dass das LobbyG die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers, alle Einflussnahme auf den Gesetzwerdungsprozess und die Verwaltung transparent zu machen, nur mangelhaft widerspiegelt, da es sich zum allergrößten Teil auf die Listung von Selbstverständlichkeiten und Bekanntem konzentriert. Wollte man tatsächlich Transparenz erreichen, so müssten Mandatare und Amtsträger alle Gespräche, Kontakte und (Veranstaltungs-)Besuche laufend und öffentlich einsehbar auflisten. Ohne über gesprochene Inhalte zu berichten, würden diese Kontakt-Informationen ausreichend Transparenz sicherstellen.