24/01/2017

SCHADE NIEMANDEM, SONDERN HILF SO GUT DU KANNST.

Unternehmertum jenseits von Gut und Böse?

Zur Bedeutung von Ethik und Moral im unternehmerischen Handeln „Verantwortungsvolles Unternehmertum“ ist ein Begriff der in letzter Zeit Hochkonjunktur hat. In Zeiten, in denen vor allem kurzfristiges Profitstreben zunehmend das internationale Geschäftsleben zu prägen scheint, bildet dieser Begriff eine Art Gegenpol zum Wild-West-Kapitalismus. Unternehmensverantwortung verkörpert die Idee, dass es neben dem Streben nach monetärem Gewinn noch etwas anderes Maßstab für unternehmerisches Handeln sein könnte – etwas, das dem unternehmerischen Handeln einen moralischen Wert verleiht. Doch wann genau kann denn davon ausgegangen werden, dass eine Unternehmerin oder ein Unternehmer verantwortlich gehandelt hat? Und was hat das Ganze mit Moral und Ethik zu tun?

Um dies schon einmal vorwegzunehmen: Eine eindeutige Beantwortung dieser Fragen ist nicht möglich. Dennoch kann man sich diesen Fragen annähern, indem man verschiedene Perspektiven zusammenfügt. Im Kontext der Moralphilosophie unterscheiden sich diese Perspektiven in den unterschiedlichen Vorstellungen darüber, was moralisch gutes oder böses Handeln überhaupt ausmacht. Im Folgenden werden daher die wichtigsten Grundströmungen der Moralphilosophie nachgezeichnet, um darauf aufbauend jeweils abzuleiten, was dies für moralisch oder ethisch „gutes“ Unternehmertum bedeuten könnte. Die Begriffe Ethik und Moralphilosophie sind synonym zu verwenden. Die grundlegende Fragestellung dahinter ist die nach dem richtigen bzw. dem guten Handeln.

Die Antwort darauf kann dann entweder vor dem Setzen einer Handlung zur Wahl aus den unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten herangezogen werden, oder aber sie kann im Nachhinein zur moralischen Bewertung der bereits gesetzten Handlung dienen. Generell lassen sich drei Zugänge unterscheiden, um den moralischen Wert von Handlungen zu bewerten. Je nach Zugang bemisst er sich entweder nach a) deren tatsächlichen Handlungsfolgen, b) der Absicht hinter einer Handlung, oder c) deren Tugendhaftigkeit oder Pflichtmäßigkeit. Die drei Zugänge schließen sich nicht gegenseitig aus, sie repräsentieren aber jeweils andere Blickwinkel. Bei Moralphilosophien, die eine Handlung allein nach deren Konsequenzen bewerten, werden zumeist bestimmte Ziele bzw. Zustände als gut und daher als moralisch erstrebenswert definiert. Handlungen, die dazu dienen, diese Ziele bzw. Zustände zu erreichen, sind dann moralisch gute Handlungen. Ein Beispiel einer solchen zweckorientierten Ethik ist der Utilitarismus, eine Moralphilosophie die auch heute noch oft als ethische Legitimationsgrundlage für das kapitalistische System herangezogen wird. Vereinfacht gesprochen geht es dabei um die Maximierung des Nutzens einer Handlung. Bei mehreren Handlungsalternativen ist dann die Handlung zu wählen, die in der Konsequenz den größten Nutzen ausweist. Als Hauptnutzenebene gilt dabei die Vermehrung des menschlichen Glücks oder die Reduzierung von menschlichem Leid. Dieses Glück schließt Dimensionen wie Sicherheit, Zufriedenheit, oder emotionale und finanzielle Stabilität mit ein. Es hat dann diejenige Handlung den höchsten moralischen Wert, die in Summe das meiste Glück erzeugt bzw. das meiste Leid reduziert, wobei jeder Mensch in dieser Rechnung den gleichen Wert hat. Aus dieser konsequenzialistischen Perspektive lassen sich zahlreiche Implikationen für die Praxis ethischer Unternehmensführung ableiten, wobei die wichtigste das Erkennen der eigenen Wirkungsverantwortung ist. Da jeder Mensch den gleichen Wert hat, geht diese Wirkungsverantwortung für das eigene Handeln weit über das Glück und Leid der Beschäftigten im eigenen Unternehmen hinaus. Der moralische Wert einer unternehmerischen Handlung bemisst sich damit auch an deren Konsequenzen für die Beschäftigten der gesamten Lieferkette, der Mitbewerber, der Kunden und aller anderen potentiell betroffenen Personengruppen mit ein. Vor diesem Hintergrund kann man beispielsweise nicht mehr die Augen verschießen vor den Produktionsbedingungen bei Zulieferbetrieben in anderen Ländern, da das eigene Handeln ja durchaus auch hier Glücks-vermehrend bzw. Leid-reduzierend wirken kann. Genauso sind aus dieser Perspektive ungleiche Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter an unterschiedlichen Standorten des eigenen Unternehmens moralisch fragwürdig, sofern sie Einfluss auf das Glück und Leid der Beschäftigten haben – ein zufriedener Mitarbeiter in Graz ist vor diesem Hintergrund ja nicht mehr oder weniger wert als eine zufriedene Mitarbeiterin in Györ, Leverkusen oder Shanghai. Die Wirkungsverantwortung für das eigene Handeln bezieht sich in dieser konsequenzionalistischen Perpektive auf die eigene Verantwortung für den moralischen Wert einer Handlung. Dies bedeutet aber nicht, dass der Unternehmer bzw. die Unternehmerin so handeln muss oder sollte. Dieses Sollen ist vielmehr ein Aspekt von Pflichtethiken, und mit gewissen Abstufungen auch von Tugendethiken. Pflichtethiken gehen von der Existenz verpflichtender Regeln aus und der moralische Wert einer Handlung bemisst sich dann darin, ob diese Handlung auf Basis dieser Verpflichtung gesetzt wurde. Wenn sich diese Verpflichtung auf das Erreichen einer bestimmten Konsequenz bezieht, überschneidet sich dieser Ansatz mit der konsequenzionalistischen Perpektive, und ergänzt diese um das Element der Verpflichtung. Viele Pflichtethiken betrachten allerdings in erster Linie die Handlungen an und für sich, ohne den daraus resultierenden Konsequenzen übermäßiges Gewicht für deren moralische Bewertung zu geben. Eine der bekanntesten und historisch bedeutsamsten Pflichtethiken, ist der von Immanuel Kant formulierte kategorische Imperativ: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“. Alle vernunftbegabten Menschen sollen demnach in allen ihren Handlungen prüfen, ob sie auf Basis dieser Formel Bestand hätten, und, zusätzlich, ob sie das Recht all derer von den Handlungen betroffenen Menschen berücksichtigen „niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck an sich selbst behandel[t]“ zu werden. Nur ein solches Handeln kann demnach als moralisch gutes Handeln gewertet werden. Die Forderung, Menschen stets als Selbstzweck zu behandeln (und damit um ihrer selbst Willen) und sie niemals als Mittel für einen anderen Zweck zu instrumentalisieren, scheint in heutiger Zeit fernab von aller unternehmerischen Realität zu sein.

Schon allein der Begriff Human Ressource Management, offenbart den instrumentellen Charakter der heutzutage der Ressource Personal als Mittel zum erreichen unternehmerischer Ziele beigemessen wird. Die einzelnen Menschen in der Belegschaft scheinen dabei austauschbare Träger bestimmter Fähigkeiten und Fertigkeiten. Kants Ansatz für moralisch gutes Handeln, kann daher ein guter Ansatz für Unternehmer und Unternehmerinnen sein, eigenes Handeln kritisch zu reflektieren. Da wohl jeder dieses „Recht auf Selbstzweck“ bei der Behandlung durch andere nur zu gerne selbst in Anspruch nehmen würde, sollte es leicht fallen sich vorzustellen, dass die anderen auch gerne so behandelt werden würden. Diese Perspektive kann auch dabei helfen, sich dahingehend selbst zu relativieren, dass man sich selbst nicht als wertvoller betrachtet als jeden einzelnen Mitarbeiter im Unternehmen. Auch wenn die hierarchisch höher gestellte Position manchen Unternehmer dazu verleiten mag, eigene individuelle Bedürfnisse als bedeutender zu gewichten als die der Beschäftigten, so kann eine Rückbesinnung auf Kant die Basis dafür sein, die Bedürfnisse der Belegschaft so ernst zu nehmen, wie die eigenen. Es gibt zwar viele Religionen, die gläubigen Unternehmern Pflichten auferlegen die in eine ähnliche Richtung gehen, bei Kant allerdings besteht der Vorteil, dass er seine Argumentation um den Begriff der Vernunft herum aufbaut. Die Einhaltung der Pflichten wird bei ihm nicht mit der Androhung möglicher Sanktionen bei Nicht-Einhaltung flankiert, so wie es viele Religionen implizit und explizit in Form von Jenseits-Versprechungen tun. Es ist damit deutlich anschlussfähiger für eine Zeit, in der in Westeuropa die Bedeutung von Religion stark zurückgegangen ist. Es gibt deutliche Parallelen zwischen bestimmten Pflichtethiken und Tugendethiken, wobei eine der bekanntesten und ältesten Tugendethiken die Nikomachische Ethik von Aristotelis ist. Demnach ist ein tugendhaftes Handeln der einzige Weg für den Menschen, um glücklich zu werden. Das Ziel ist also hier mit dem Handelnden selber verbunden. Tugenden, im Sinne von Aristotelis, sind immer die Wege der Mitte zwischen zwei Extremen, sie sind daher immer mit Mäßigung und Bedacht verbunden. Übertragen auf tugendhaftes Unternehmertum kann hier also Mäßigung eine mögliche Richtschnur für Alltagshandeln sein, beispielsweise ein ausgewogenes Maß zwischen dem eigenen Profitstreben und den Interessen anderer Bezugsgruppen des Unternehmens.

Eine Moralphilosophie die in starkem Kontrast zu den bisherig genannten Ethiken steht ist die Philosophie Arthur Schopenhauers. Utilitarismus, Pflichtethiken und Tugendethiken können allesamt als normative und präskriptive Ethiken bezeichnet werden: Sie schreiben – wenn auch auf unterschiedlichen Weisen – dem Einzelnen vor, wie er oder sie sich zu verhalten haben, um das Attribut „moralisch wertvoll“ zu erhalten. Bei der Wahl zwischen Handlungsoptionen kann bereits vor der Handlung an sich gesagt werden, ob diese Handlung tugendhaft, aus Pflicht bzw. wegen deren bestmöglichen Nutzen moralisch gut ist. Für Schopenhauer hingegen kann die Aufgabe von Moralphilosophie niemals darin liegen, Menschen zu sagen, wie sie handeln sollten. Die Aufgabe der Ethik ist vielmehr die Bewertung einer Handlung, und damit auch des bzw. der Handelnden selber, im Nachhinein. Für Schopenhauer basiert jede Handlung auf einem von drei Handlungsmotiven, bzw. aus einer Kombination dieser dreien: Egoismus, Bosheit, und Mitleid. Der weitaus größte Teil menschlichen Handelns basiert dabei auf dem Handlungsmotiv Egoismus. Dieser Egoismus ist für Schopenhauer grenzenlos und unersättlich: „Mancher Mensch wäre im Stande, einen andern totzuschlagen, bloß um mit dessen Fette sich die Stiefel zu schmieren“ (Aus: Die beiden Grundprobleme der Ethik, 1841, S. 198). Moralisch wertvoll sind allerdings nur jene Handlungen, die einzig und alleine aus Mitleid vollzogen werden, also um das Wohl und Weh anderer Menschen (oder Tiere) Willen. So wie der Egoismus nur um sein eigenes Wohl und Weh kreist, so nimmt man in diesem Falle das Leid des anderen wie das eigene, und sorgt sich, dieses zu reduzieren bzw. nicht zu mehren: man empfindet Mit-Leid. Würde man als Unternehmerin beispielsweise medienwirksam die Überreichung eines Spenden-Schecks für wohltätige inszenieren, würde dies durch das moralische Raster fallen, da hier offenkundig die eigene Reputation bzw. der eigene gute Name zumindest ein Begleitmotiv der Spende ist, und damit auch das eigene Wohl. „Tue Gutes und rede darüber“ ist in Schopenhauers Sinne also eine Formel um dem Guten den moralischen Wert zu nehmen. Die Stärke bzw. der Nutzen von Schopenhauers Ansatz für moralisch gutes unternehmerisches Handeln liegt in der expliziten Zulassung von Mitleid, einer Emotion, die in der kapitalistischen Wirtschaftspraxis häufig eher als Schwäche ausgelegt wird. Ähnlich wie bei den zuvor beschriebenen Moralphilosophien, ist auch bei Schopenhauer kein Mensch mehr oder weniger wert als der andere, und damit auch kein Leid mehr oder weniger bedeutsam. Zusätzlich integriert Schopenhauer das Leid von Tieren in seinen Ansatz, was für viele Unternehmen durchaus von Bedeutung ist, egal ob tierische Produkte erzeugt oder von irgendwoher bezogen werden. Jede unternehmerische Handlung die davon getrieben ist, Leid zu reduzieren bzw. abzuwenden hat demnach das Potential moralisch wertvoll zu sein. Wenn Unternehmen es also zulassen, dass Verantwortliche in Entscheidungspositionen Mitleid als legitimes Handlungsmotiv anerkennen (und auch anerkennen dürfen), eröffnet sich hier ein enorm großes Feld an möglichem moralisch gutem unternehmerischem Handeln, ohne dass spezifische Handlungen im Vorfeld definiert werden müssten.

Dieser kurze Überblick hat exemplarisch die Hauptströmungen der Ethik dargelegt und Ansatzpunkte für moralisch verantwortungsvolles Unternehmertum aufgezeigt. Entscheidend ist, dass man als Unternehmer immer Handlungsalternativen hat aus denen mal wählen kann. Egal, ob man nun seine eigene moralische Verantwortung als Unternehmer daraus ableitet, besonders tugendhaft, pflichterfüllend, glücks- bzw. nutzenmaximierend, oder leidreduzierend zu handeln, so weist doch alles darauf hin, dass moralisches Unternehmertum Wirkungsverantwortung für das eigene Handeln sowohl innerhalb als auch außerhalb des eigenen Unternehmens übernehmen muss. Ein Wegsehen wo eine Handlung möglich gewesen wäre ist dabei moralisch gesehen genauso eine Handlung, wie ein beherztes Eingreifen um einen Missstand zu beheben oder zu lindern. Auch wenn Schopenhauer dies nicht als Handlungserwartung formuliert hat, so ist sein Leitsatz für Mitleid-basiertes moralisches Verhalten doch sehr hilfreich als Anhaltpunkt für gutes unternehmerisches Handeln: “Schade niemandem; sondern hilf allen, so gut du kannst” (Aus: Preisschrift über die Grundlage der Moral, 1841, § 16). Diese maximal formulierte Aufforderung kann in der Praxis natürlich nur schwer umgesetzt werden, allerdings können einzelne Handlungen durchaus auch auf Teile der Formulierung bezogen werden. Schon die Erfüllung des ersten Satz-Teiles „Schade niemandem“, in einer möglichen Handlung angewendet auf konkrete Personen oder Tiere, kann dabei den moralischen Wert dieser Handlung begründen.

Dr. Thomas Köllen, Assistenz-Professor thomas.koellen@wu.ac.at Institut für Gender und Diversität in Organisationen, WU Wien Institut für Organisation und Personal, Universität Bern