09/01/2017

WARUM UNTERNEHMERETHIK MESSBAR IST...UND WELCHE KONSEQUENZEN DARAUS ENTSTEHEN.

Stellen Sie sich vor, dass Ethik von Unternehmen meßbar wäre.
Welche Konsequenzen hätte dies?

Das Verhalten der Unternehmen würde sich radikal verändern, ist man doch jetzt jederzeit vergleichbar. Das beste Marketing hilft dann nichts mehr gegen schlechte Kennzahlen im Vergleich zum Mitbewerb.

Dies sind keine fantastischen Überlegungen mehr. Längst sind die Themen über nachhaltiges Wirtschaften in die gesellschaftliche Diskussion eingegangen und sind Mainstream geworden; so sehr sogar, dass das EU Parlament 2014 die sog. CSR Richtlinie RL 2014/95/EU verabschiedete und Österreich diese im „Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz“ in nationales Recht mit Gültigkeit 1.1.2017 umsetzte. Ich behaupte, dass damit Unternehmensethik vergleichbar und meßbar wird.
Berichtspflichtig iS des NaDiVeG sind Unternehmen, bei denen an den Abschlussstichtagen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:

• Unternehmen von öffentlichem Interesse („Public Interest Entity“) im Sinne des § 189a Z 1 UGB

• Mehr als 500 Mitarbeiter in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren

• Einstufung als große Gesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 3 UGB (Bilanzsumme an zwei aufeinan- derfolgenden Geschäftsjahren über 20 Millionen Euro und/oder Umsatzerlöse über 40 Millionen Euro).

Die Erklärung hat Angaben zu enthalten, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufes, des Ge- schäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind und sich insbesondere auf Umwelt-, So- zial- und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen. Die Analyse hat die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren unter Bezugnahme auf die im Jahres- bzw. Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Diese Erläuterung kann entweder gleich im Lagebericht oder in einem eigenen separaten sogenannten „Nichtfinanziellen Bericht“ erfolgen, also dem „Nachhaltigkeitsbericht“.

Der Druck des Marktes und der Nachfrage von aufgeklärten Konsumenten steigt und wird weiter steigen: jedes Unternehmen, nicht nur die „Großen“, wird über seine Bilanz- und GuV hinaus Kennzahlen über Soziales, Umwelt und Gover- nance zu berichten haben. Damit ist man meßbar, muß seine Aktivitäten in Kennzahlen gießen und ist damit vergleichbar. Ein schöner Schritt in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft. Diesmal vom Staat und damit Gesetzgeber „verordnet“. Aber selbst Milton Friedman, der mit seinem Satz „The business of business is business“, selbst bei Nicht-Volkswirten bekannt geworden ist und als harter Vertreter des Monetarimus gilt, gesteht dem Staat zu, Soziales und Umweltthemen zu regulieren, wenn es der Markt nicht selbst schafft.

Schön, dass es jetzt passiert.


Dr. Herbert Ritsch Bankhaus Schelhammer & Schattera
Direktor Wirtschaftsethik & Schöpfungsverantwortung