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Wo ist die Leistung der Sozialpartner?

11.10.2011
Generalsekretär Mag.(FH) Stephan Blahut

Teure Frühpensionen sollen mit Milliarden zementiert werden

„Würde das faktische Pensionsantrittsalter dem Gesetz entsprechen, könnten pro Jahr knapp 13 Milliarden Euro freigespielt werden,“ fasst Stephan Blahut, Generalsekretär des Österreichischen Gewerbevereines (ÖGV) eine Vielzahl an Studien zusammen. „Das wissen alle, die sich auch nur peripher mit dem Thema befassen. Es kann doch nicht sein, dass  Kammer-, Gewerkschaftsfunktionäre und Politiker immer erst in Pension gehen müssen, um in Volksbefragungskampagnen öffentlich erklären zu können, dass echte Reformen dringlichst notwendig sind.

Monatelang habend ie Sozialpartner verhandelt, um in Bad Ischl ein wenig ausgegorenes Konzept vorzuschlagen. „Die Mutlosigkeit und Inhaltsleere der Vorschläge gefährden jetzt erst recht die Finanzierbarkeit des Systems: Eine Prämie dafür auszuzahlen, dass man später in Frühpension geht, ist – vorsichtig ausgedrückt – weltfremd. Wie schnell werden sich wohl Arbeitnehmer und Dienstgeber darauf verständigen, auch all jene, die gar nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben scheiden wollen, prämiengerecht zur Frühpension anzumelden. Wenn dafür beide Seiten jeweils 9.000,- dazuzuverdienen können,“ zeigt Blahut das Tor zum Missbrauch auf, „verpulvern wir mindestens 3,5 Milliarden Euro pro Jahr für eine Maßnahme, die die Welle der Frühpensionierungen in Österreich auf immer zementiert, statt sie zu verhindern.

Der ÖGV fordert die Politik auf, die Schlupflöcher umgehend und ohne jahrzehntelangen Übergangszeiten zu schließen und für alle die gleichen Regeln einzuführen: so muss das endgültiges Aus für die „Hacklerpension“ sofort umgesetzt , die Sonderrechte für ÖBB-, Nationalbank- und Politikerpensionisten sofort abgestellt, die Pensionen der Landesbediensteten sofort an jene des Bundes, diese an das ASVG angeglichen oder die Altersteilzeit beendet werden, da sie sich als Fass ohne Boden entpuppt. Schließlich müsse das gesetzliche Pensionsalter der gestiegenen Lebenserwartung Rechnung tragen. Ein Pensionsantrittsalter von mindestens 67 ist nicht nur notwendig, es ist auch den meisten diskussionslos zumutbar.

Gleichzeitig müssten Schutzbestimmungen gerade für Ältere ersatzlos fallen. Diese entpuppen sich als größter Hemmschuh für die Generation 50+ auf dem Wege einen neuen Job zu finden“, hält Blahut seine Beobachtungen fest. Kein Unternehmer könne in Zeiten starker Konjunkturschwankungen vorhersehen, ob er sich einen 50-jährigen tatsächlich die nächsten 15 Jahre lang leisten können wird. Deshalb könne er sich auch nicht binden.

„Wir fordern beim Pensionssystem den großen Wurf ein, ohne den keine Sanierung greifen kann: Für alle Österreicher muss dasselbe Pensionsrecht mit derselben Pensionshöhe gelten. Eine gerechte Berechnung kann sich an nichts anderem als dem gesetzlich vorgesehenen Alter orientieren. Wer früher den Ruhestand antritt, muss hohe Abschläge in Kauf nehmen. Umgekehrt darf jeder, der länger arbeitet, mit einer entsprechend höheren Pension rechnen,“ skizziert Blahut die ÖGV-Position und setzt nach: „Wenn die Summe einer ausbezahlten Frühpension jener einer regulären Alterspension entspricht, sind wir einem gerechten System einen großen Schritt näher gekommen.“

Blahut schließt: „Noch nie waren so viele Menschen in Österreich erwerbstätig, wie heute: in den letzten 10 Jahren haben wir viermal mehr dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen, als es derzeit Arbeitslose gibt. Das ist vor allem die Leistung unserer mittelständischen Unternehmen. Den Mitarbeitern und Eigentümern dieser Unternehmen ist die Wahrheit zumutbar. Wenn wir unseren Kindern kein kollabiertes Pensionssystem übergeben wollen, müssen wir jetzt endlich handeln.“
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